Seit Gründung der Parlamentsbibliothek 1869 werden in- und ausländische Parlamentsschriften, Gesetz- und Verordnungsblätter, oberstgerichtliche Entscheidungen, grundlegende Werke des Rechts, der Staatslehre und des Parlamentarismus, der Politik, der Volkswirtschaft, der Soziologie und der Europäischen Integration gesammelt.
Die Parlamentsbibliothek ist die einzige Bibliothek der Legislative auf Bundesebene. Damit ist sie ein wesentlicher Teil der Unabhängigkeit der Gesetzgebung gegenüber der Exekutive und der richterlichen Gewalt. In Summe ist sie ein wichtiges Element der parlamentarischen Eigenständigkeit.